Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vermietung von Fotoboxen
1. Geltungsbereich
(1.1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Dein Empfang – Wola- Mospanow & Wola GbR (wird im Folgenden als Vermieter bezeichnet) mit seinen Vertragspartnern (der als Mieter bezeichnet wird). Mit Vertragsabschluss bzw. Vorausleistungen der Anzahlung erklärt der Mieter sein Einverständnis der AGBs.
(1.2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Vermieter vorgenommen wurden, werden an die Mieter schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Mieter nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Mieter muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an den Vermieter absenden.
2. Vertragsabschluss und Preise
(2.1) Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Angebot schriftlich vom Mieter bestätigt wurde. Anschließend erhält der Mieter eine verbindliche Auftragsbestätigung sowie ggf. eine Abschlagsrechnung. Die Anzahlung muss in der vorgegebenen Frist getätigt werden.
(2.2) Inhalt und Umfang des geschlossenen Vertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.
(2.3) Alle Fotoboxen einschließlich des vereinbarten Zubehörs sind Eigentum von Dein Empfang- WolaMospanow & Wola GbR.
(2.4) Die auf der Homepage www.deinempfang.de sowie im versendeten Angebot genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
(2.5) Die Transportkosten, Servicekosten oder sonstige vereinbarten Extra Kosten/Preise werden gesondert im Angebot aufgeführt und beinhalten ebenso die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
3. Stornierung und Erstattung
(3.1) Der Mieter ist bei Stornierung dazu verpflichtet den Vermieter in schriftlicher Form zu informieren (per E-Mail ist ausreichend). Storniert der Mieter den Auftrag 12 Monate oder mehr vor der geplanten Veranstaltung wird die Vorauszahlung komplett erstattet. Bei einer Stornierung 6-12 Monate vorher wird die Vorauszahlung zu 80% erstattet, bei 3-6 Monaten zu 50%.
(3.2) Bei einer Stornierung der Veranstaltung 1-3 Monate vor dem geplanten Termin, werden Stornierungsgebühren von 35% der vertraglich vereinbarten Auftragssumme fällig.
(3.3) Bei einer Stornierung der Veranstaltung 2-4 Wochen vor dem geplanten Termin, werden Stornierungsgebühren von 50% der vertraglich vereinbarten Auftragssumme fällig. Sollten für die Erfüllung des Auftrages beim Vermieter bereits höhere Vorbereitungskosten angefallen sein, so sind diese vollständig zu ersetzen.
(3.4) Bei Absage von Aufträgen 0-4 Wochen vor dem geplanten Termin werden Stornierungsgebühren in Höhe von 75% der Auftragssumme fällig.
(3.5) Ausnahmen: Sollte es nach Absage einer Veranstaltung durch den Mieter zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ebenfalls gibt es eine gesonderte Regelung bei einer Stornierung aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel Pandemie, Rechtslage durch Corona, Krankheit, Unfall, Todesfall. Ebenfalls ist ein Rücktritt seitens des Vermieters möglich durch: Ausfälle durch Krankheit, Unfall, Todesfall oder andere wichtige Gründe. In diesem Fall versucht der Vermieter passenden Ersatz anzubieten. Dieser wird so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt.
(3.6) Die Stornierung bedarf der Schriftform; die Fristeinhaltung entscheidet der Zeitpunkt des Zugangs beim Erklärungsempfänger.
4. Leistungsumfang, Leistungsfristen, Termine
(4.1) Der Umfang der Leistungen des Vermieters ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(4.2) Der Vermieter ist zur Verarbeitung der vom Mieter gelieferten Vorlagen bzw. Daten nur so weit verpflichtet, wie sie sich aus den Leistungsbeschreibungen des Vertrages ergeben.
(4.3) Der Vermieter bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte an. Im Falle der Leistungserbringung durch Dritte kommt zwischen dem Dritten und dem Mieter kein Vertrag zustande.
(4.4) Zugesagte Liefer-, Fertigungs- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn sie sind schriftlich bestätigt. Der Beginn der seitens des Vermieters angegebenen Liefer-, Fertigungs- und Zuverfügungsstellungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(4.5) Sofern der Vermieter die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Mieter Anspruch auf Verzugsentschädigung, insgesamt jedoch höchstens 10% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz seitens des Vermieters beruht.
(4.6) Die Einhaltung der Liefer-, Fertigungs- und Zurverfügungstellungsfristen durch den Vermieter setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters voraus, insbesondere den rechtzeitigen Zahlungseingang von Anzahlungen.
(4.7) Der Auftraggeber stellt freien Zugang zum Ort der Be- und Entlademöglichkeiten während des Aufund Abbaus, ausreichend kostenfreien Parkraum in unmittelbarer Nähe und die ungehinderte Anfahrt zur Location sicher.
(4.8) Der Mieter sorgt dafür, dass keine Behinderung in der Location (z.B. Bestuhlung vor Aufbauende) während der vereinbarten Aufbauzeiten auftritt. Der Vermieter ist berechtigt die Aufbauarbeiten bei Behinderung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bleiben davon unberührt.
(4.9) Der Vermieter behält sich kleine Änderungen und Ergänzungen vor.
(5.0) Die Aufbau- sowie Abbauzeiten werden mit dem Auftraggeber im Vorfeld geklärt und in der Auftragsbestätigung festgelegt. Aufbau- sowie Abbauzeiten können jederzeit jedoch min. eine Woche vor dem Termin angepasst oder geändert werden. Dies geschieht telefonische oder per Mail.
(5.1) Nach dem der Aufbau durch einen Mitarbeiter von Dein Empfang – Wola- Mospanow & Wola GbR vor Ort durchgeführt wurde, wird ein Verantwortlicher vor Ort kurz in die Nutzung der gemieteten Fotobox eingewiesen. Dabei wird genau erklärt wie die Fotobox am Tag der Veranstaltung einzuschalten und am Ende der Veranstaltung auszuschalten ist. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Position der Fotobox durch unseren Mitarbeiter perfekt zu dem gemieteten Hintergrund ausgerichtet wurde. Ebenso wurde die Kamera auf diesen Abstand eingestellt und Probefotos zur Veranschaulichung gemacht. Es ist zwingend darauf zu achten, dass die Fotobox nicht verschoben wird oder an irgendwelchen Reglern gedreht wird. Sollte sich der Hintergrund beim Schießen von Gruppenbildern etwas verschieben, so können sie diesen an die richtige Position schieben. Am Boden finden sie dazu die passende Markierung. Sollten Sie die Fotobox im Laufe der Veranstaltung verschieben, so können wir nicht mehr garantieren, dass perfekte Druckergebnisse erzielt werden. Wir können im Nachhinein dafür keine Haftung übernehmen und auch keine Rabatte aufgrund von unzureichender Qualität gewähren.
(5.2) Wir bieten telefonischen Support bis 24Uhr an. Sie können uns während der Veranstaltung jederzeit kontaktieren. Sollten technische Probleme auftreten, so wird unser Techniker Versuchen diese per telefonischer Anleitung mit Ihnen gemeinsam zu beheben.
(5.3) Nach der Installation der Fotobox vor Ort überprüft unser Mitarbeiter die Fotobox und alle gemieteten Gegenstände auf Mängel/Kratzer/Risse etc. Er weist sie dann, wenn nötig darauf hin. Bitte schauen Sie sich auch nochmal die Fotobox und die gemieteten Gegenstände an. Sollte Ihnen irgendwas auffallen, dann sollten sie spätestens da mögliche Mängel anzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam. Für die bei der Veranstaltung entstandenen Schäden an den gemieteten Gegenständen haftet der Mieter.
5. Zahlungsbedingungen
(5.1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen des Mieters wie folgt fällig: 50% bei Auftragserteilung (Annahme des Angebots/Unterzeichnung des Vertrages) und 50% nach der Veranstaltung/ Hochzeit/ Feier. Sie erhalten hierfür immer zunächst eine Abschlagsrechnung sowie eine Endrechnung. Bei der Zahlung muss zwingend der richtige Verwendungszweck in Form der Rechnungsnummer angegeben werden.
(5.2) Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(5.3) Gerät der Mieter in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des Überziehungszinssatzes seiner Hausbank mindestens aber 11% als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
6. Fehlmengen, Beschädigungen, Bruch
Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden dem Mieter zu Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Beschädigungen sind unter anderem Risse am Hintergrund, beschädigte Accessoires/ Requisiten, Kratzer auf dem Bildschirm, Risse im Bildschirm und ähnliches. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.
7. Haftung
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten.
8. Mietdauer
Die Vermietung der Fotobox mit dem vereinbarten Zubehör erfolgt für den Tag der Veranstaltung/ Feier. Das Datum der Veranstaltung/ Feier stellt somit die Mietdauer dar und erstreckt sich vom Beginn der Veranstaltung/ Feier bis zum Ende. Der Aufbau erfolgt wie vorher vereinbart entweder am Vortag oder am Tag der Veranstaltung und der Abbau am Tag nach der Veranstaltung/ Feier. Die Mietdauer bleibt vom Auf- und Abbau unberührt.
9. Lieferung
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Die Fotobox mit dem vereinbarten Zubehör wird durch einen Mitarbeiter von Dein Empfang GbR zum vereinbarten Liefertermin angeliefert und installiert. Die Transportkosten für die Anlieferung werden im Angebot gesondert aufgeführt. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Fotobox in Empfang nimmt. Nach dem Aufbau der Fotobox und dem Zubehör muss der Mieter/ bevollmächtigte Person gemeinsam mit unserem Mitarbeiter alles kontrollieren und eine Empfangsbestätigung unterzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.
10.Veröffentlichungen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an denen die Fotobox und weitere Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos, Videoaufnahmen, usw. zu machen.
11. Abbildungen/ Fotos
Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern, Internetseiten als auch in Präsentationen auf einem Bildschirm können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen.
12. Exklusivität
(12.1) Während der Vertragslaufzeit ist der Mieter nicht berechtigt, die durch den Vermieter erbrachte Leistung an anderer Stelle anzubieten, einzukaufen oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.
(12.2) Alle Konzepte und Angebote vom Vermieter unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten insbesondere Mitbewerbern, auch in Auszügen, nicht bekannt gegeben oder überlassen werden.
13. Sonstiges
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unverändertem und einwandfreiem Zustand an das Unternehmen zurückzugeben.
14. Schlussbestimmung
(14.1) Erfüllungsort ist der Sitz von Dein Empfang- Wola- Mospanow & Wola GbR.
(14.2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(14.3) Als Gerichtsstand gilt Heilbronn als vereinbart, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen dem widersprechen.
(14.4) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand: 15. Januar 2021