Allgemeine Geschäftsbedingungen – Dekoration & Floristik

1. Geltungsbereich

(1.1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Dein Empfang- Wola- Mospanow & Wola GbR (wird im Folgenden als Dein Empfang bezeichnet) mit seinen Vertragspartnern. Mit Vertragsabschluss bzw. Vorausleistungen der Anzahlung erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis der AGBs.

(1.2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die durch Dein Empfang vorgenommen wurden, werden an die Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an Dein Empfang absenden

2. Vertragsabschluss und Preise

(2.1) Alle Angebote, die durch Dein Empfang gemacht werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Angebot schriftlich vom Vertragspartner bestätigt wurde. Anschließend erhält der Vertragspartner eine verbindliche Auftragsbestätigung sowie ggf. eine Abschlagsrechnung. Die Anzahlung muss in der vorgegebenen Frist geleistet werden.

(2.2) Inhalt und Umfang des geschlossenen Vertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung von Dein Empfang. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch Dein Empfang schriftlich bestätigt werden.

(2.3) Alle Dekoartikel sind Eigentum von Dein Empfang- Wola- Mospanow & Wola GbR. (2.4) Die auf der Homepage www.deinempfang.de sowie im versendeten Angebot genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

(2.5) Die Transportkosten, Servicekosten oder sonstige vereinbarten Extra Kosten/Preise werden gesondert im Angebot aufgeführt und beinhalten ebenso die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

3. Stornierung und Erstattung

(3.1) Der Vertragspartner ist bei Stornierung dazu verpflichtet dein Empfang in schriftlicher Form zu informieren (per E-Mail ist ausreichend). Storniert der Vertragspartner den Auftrag 12 Monate oder mehr vor der geplanten Veranstaltung wird die Vorauszahlung komplett erstattet. Bei einer Stornierung 6-12 Monate vorher wird die Vorauszahlung zu 80% erstattet, bei 3-6 Monaten zu 50%.

(3.2) Bei einer Stornierung der Veranstaltung 1-3 Monate vor dem geplanten Termin, werden Stornierungsgebühren von 35% der vertraglich vereinbarten Auftragssumme fällig.

(3.3) Bei einer Stornierung der Veranstaltung 2-4 Wochen vor dem geplanten Termin, werden Stornierungsgebühren von 50% der vertraglich vereinbarten Auftragssumme fällig. Sollten für die Erfüllung des Auftrages bei Dein Empfang bereits höhere Vorbereitungskosten angefallen sein, so sind diese vollständig zu ersetzen.

(3.4) Bei Absage von Aufträgen 0-4 Wochen vor dem geplanten Termin werden Stornierungsgebühren in Höhe von 75% der Auftragssumme fällig.

(3.5) Ausnahmen: Sollte es nach Absage einer Veranstaltung durch den Vertragspartner zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ebenfalls gibt es eine gesonderte Regelung bei einer Stornierung aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel Pandemie, Rechtslage durch Corona, Krankheit, Unfall, Todesfall. Ebenfalls ist ein Rücktritt seitens Dein Empfang möglich durch: Ausfälle durch Krankheit, Unfall, Todesfall oder andere wichtige Gründe. In diesem Fall versucht Dein Empfang passenden Ersatz anzubieten. Dieser wird so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt.

(3.6) Die Stornierung bedarf der Schriftform; die Fristeinhaltung entscheidet der Zeitpunkt des Zugangs beim Erklärungsempfänger

4. Leistungsumfang, Leistungsfristen, Termine

(4.1) Der Umfang der Leistungen von Dein Empfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(4.2) Dein Empfang ist zur Verarbeitung der vom Vertragspartner gelieferten Vorlagen bzw. Daten nur soweit verpflichtet, wie sie sich aus den Leistungsbeschreibungen des Vertrages ergeben.

(4.3) Dein Empfang bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte an. Im Falle der Leistungserbringung durch Dritte kommt zwischen dem Dritten und dem Vertragspartner kein Vertrag zustande.

(4.4) Zugesagte Liefer-, Fertigungs- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn sie sind schriftlich bestätigt. Der Beginn der seitens Dein Empfang angegebenen Liefer-, Fertigungs- und Zurverfügungsstellungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(4.5) Sofern Dein Empfang die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Vertragspartner Anspruch auf Verzugsentschädigung, insgesamt jedoch höchstens 10% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz seitens von Dein Empfang beruht.

(4.6) Die Einhaltung der Liefer-, Fertigungs- und Zurverfügungstellungsfristen durch Dein Empfang setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus, insbesondere den rechtzeitigen Zahlungseingang von Anzahlungen.

(4.7) Der Auftraggeber stellt freien Zugang zum Ort der Dekoration, Be- und Entlademöglichkeiten während des Auf- und Abbaus, ausreichend kostenfreien Parkraum in unmittelbarer Nähe und die ungehinderte Anfahrt zur Location sicher.

(4.8) Der Vertragspartner sorgt dafür, dass keine Behinderung in der Location (z.B. Bestuhlung vor Aufbauende) während der vereinbarten Aufbauzeiten auftritt. Dein Empfang ist berechtigt die Aufbauarbeiten bei Behinderung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bleiben davon unberührt.

(4.9) Dein Empfang behält sich kleine Änderungen und Ergänzungen vor.

(5.0) Kosten, die aufgrund von Änderungswünschen des Vertragspartners entstehen oder gewünschte zusätzliche Dekoration trägt der Vertragspartner.

5. Abnahme, Gewährleistung

(5.1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Leistungen/Waren unverzüglich nach deren Erbringung zu prüfen.

(5.2) Die Abnahme der Dekoration erfolgt unmittelbar nach Ende des Aufbaus, d.h. vor dem Beginn der Veranstaltung. Spätestens dann sind Mängel deutlich und unmissverständlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam.

(5.3) Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, soweit diese sinnvoll möglich ist, beschränkt.

(5.4) Im Falle des Verkaufs von gebrauchtem Material wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

(5.5) Dein Empfang haftet maximal mit der Auftragssumme. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Dein Empfang haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

(5.6) Gewährleistungsansprüche gegen Dein Empfang stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

(5.7) Unterschiedliche Auffassungen zwischen Dein Empfang und Vertragspartner bezüglich der künstlerischen Umsetzung der Dekoration, ist kein Mangel und führt nicht zu einer Preissenkung.

6. Zahlungsbedingungen

(6.1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen des Vertragspartners wie folgt fällig: 50% bei Auftragserteilung (Annahme des Angebots/Unterzeichnung des Vertrages) und 50% nach der Veranstaltung/ Hochzeit/ Feier. Sie erhalten hierfür immer zunächst eine Abschlagsrechnung sowie eine Endrechnung. Bei der Zahlung muss zwingend der richtige Verwendungszweck in Form der Rechnungsnummer angegeben werden.

(6.2) Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(6.3) Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist Dein Empfang berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des Überziehungszinssatzes seiner Hausbank mindestens aber 11% als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.

7. Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners/Kunden

(7.1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Leistungen von Dein Empfang sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden, sowie sie gegen Feuer, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl und sonstiges Abhandenkommen zu schützen. Für abhanden gekommenes oder defektes Material, sowie unsachgemäße Nutzung haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

(7.2) Alle empfangenen Gegenstände sind während der Vertragsdauer nicht durch Dein Empfang versichert. Der Vertragspartner hat für entsprechende Versicherung zu sorgen.

(7.3) Erkennbare Mängel und Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat Dein Empfang die Feststellung und Beseitigung der Mängel zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu den entsprechenden Räumen und Einrichtungen zu ermöglichen.

(7.4) Die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers durch Dritte sind nur zulässig, wenn sie vorher ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Eine fehlende Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht bei Inanspruchnahme durch Dritte.

(7.5) Sollten Arbeiten in einer Höhe von über 2,5m notwendig bzw. geplant sein, stellt der Vertragspartner eine (sichere) ausreichend hohe Leiter, ein entsprechendes Rollgerüst (in aufgebauter Form) oder einen geeigneten Steiger zur Verfügung.

(7.6) Der Vertragspartner sorgt vor Ort während des Auf- und Abbaus für einen kompetenten Ansprechpartner, welcher über alle örtlichen Gegebenheiten informiert ist.

(7.7) Verstößt der Vertragspartner gegen die oben genannten Pflichten und Obliegenheiten ist Dein Empfang zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtigt. In den übrigen Fällen ist Dein Empfang nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

8. Liefer- und Leistugsverzögerung

(8.1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vertragspartners liegen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Dein Empfang auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Dein Empfang, die Leistung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

9. Haftung von Dein Empfang- Wola-Mospanow & Wola GbR

(9.1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Dein Empfang als auch den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Dein Empfang ausgeschlossen. Dein Empfang oder seine Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob sie beim Vertragspartner oder bei Dritten entstehen. Die gilt nur soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.

(9.2) Die Haftung von Dein Empfang ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(9.3) Die Haftung von Dein Empfang ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den für die Leistung ausgehandelten Betrag begrenzt.

10. Haftung des Vertragspartners

(10.1) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die am Dekorationsmaterial entsteht. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

(10.2) Der Vertragspartner haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von Dein Empfang, die durch die oder in Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Leistung von dein Empfang entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Vertragspartner selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt.

(10.3) Unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.

11. Floristik

Blumen gibt es in unterschiedlichen Größen, Sorten und Qualitäten. Ebenso unterliegen sie einem natürlichen Reifeprozess. Bei Abholung der Blumen bei unserem Blumenhändler achten wir immer auf die Qualität und Frische der Blumen. Um diese weiterhin gewährleisten zu können werden die Blumen sofort von uns mit Nahrung versorgt, angeschnitten uns ins Wasser gestellt. Nach dem die Floristikarbeiten für den Auftrag abgeschlossen sind, werden die Gestecke/ Sträuße / Anstecker uvm. von uns mit einem Finish Spray, welches für eine längere Frische sorgt, besprüht und anschließend kühl gelagert. Sollte die eine oder andere Blume/Gesteck aus irgendwelchen Gründen dennoch einen schnelleren Reifeprozess durchlaufen oder plötzliche braune Stellen aufweisen, die darauf zurück zu führen sind, dass die Blumenblätter Wasser abbekommen haben (Evtl. Beim Transport oder Lagerung beim Händler), so können wir dafür keine Haftung übernehmen. Sollte es trotz unserer sachgerechten Behandlung der Blumen einmal Grund zur Reklamation geben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir versuchen immer eine Lösung zu finden. Wir können je nach Auftragsvolumen und Sorte die ein oder andere Blume ersetzten oder auszutauschen. Blumen sind ein Naturprodukt, das saisonal und regional unterschiedlich verfügbar ist. Wir versuchen immer Ihre Wunschblumen individuell frisch zusammen zu stellen und achten besonders auf Ihre Wunschfarben. Wir können nicht garantieren, dass die gelieferte Ware vor allem farblich, insbesondere von einer Fotovorlage, der Bestellung entspricht.

12. Exklusivität

(11.1) Während der Vertragslaufzeit ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die durch Dein Empfang erbrachte Leistung an anderer Stelle anzubieten, einzukaufen oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.

(11.2) Alle Konzepte und Angebote von Dein Empfang unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten insbesondere Mitbewerbern, auch in Auszügen, nicht bekannt gegeben oder überlassen werden.

13. Veröffentlichung

Dein Empfang behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Dekorier Arbeiten durch Dein Empfang verrichtet werden, zu Marketingzwecken Fotos, Videoaufnahmen, usw. zu machen.

14. Abbildungen/Fotos

Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern, Internetseiten als auch in Präsentationen auf einem Bildschirm können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen.

15. Schlussbestimmung

(12.1) Erfüllungsort ist der Sitz von Dein Empfang- Wola- Mospanow & Wola GbR.

(12.2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(12.3) Als Gerichtsstand gilt Heilbronn als vereinbart, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen dem widersprechen.

(12.4) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: 15. Januar 2021